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Umweltverträglichkeitsuntersuchung
Die Unterelbe ist trotz vieler menschlicher Eingriffe in der Vergangenheit ein ökologisch wertvoller Lebensraum für viele Tier- und Pflanzenarten. Die wirtschaftlich notwendigen Vertiefungsmaßnahmen der Fahrrinnen müssen daher möglichst umweltschonend umgesetzt werden. Hierzu ist es wichtig, mögliche durch die Fahrrinnenanpassung hervorgerufene Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu ermitteln. Dies geschieht im Rahmen einer - seit 1990 auch für Ausbauvorhaben an Wasserstraßen rechtlich vorgeschriebenen- Umweltverträglichkeitsuntersuchung (UVU).

Die mit der Erarbeitung der UVU beauftragten Gutachter legen dabei ein besonderes Augenmerk auch auf die zahlreichen Schutzgebiete in der Unterelbregion. Neben Landschaftsschutz- und Naturschutzgebieten handelt es sich hierbei auch um zahlreiche nach europäischem Recht geschützte Gebiete. Dabei handelt es sich um Schutzgebiete, die der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie oder der Vogelschutzrichtlinie unterliegen. Diese Areale sind durch natürliche oder naturnahe Lebensräume und gefährdete Pflanzen- und Tierarten gekennzeichnet, deren Schutz in ganz Europa von hoher Bedeutung ist. In einer gesonderten Verträglichkeitsprüfung untersuchen die Gutachter, inwieweit durch den Fahrrinnenausbau die Schutzziele dieser Gebiete betroffen sind.

Im Sinne einer aktiven Umweltvorsorge sind die Ergebnisse der UVU eine unerlässliche Planungshilfe zur Vermeidung und Minderung negativer Umweltfolgen. Die mit der UVU ermittelten nicht vermeidbaren Umweltfolgen dienen als Grundlage für den Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP). Dieser Plan beschreibt Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, die negative Auswirkungen des Bauvorhabens auf Natur und Landschaft kompensieren sollen. Die Grundidee des LBP: Verlorene Werte und Funktionen im Naturhaushalt sollen - möglichst ähnlich und in größtmöglicher Nähe zum Eingriffsort - neu geschaffen werden.

In der naturnahen Flussuferlandschaft rund um die Unterelbe finden sich vielfältige Lebensräume für etliche Tier- und Pflanzenarten. Innerhalb der Umweltverträglichkeitsuntersuchung wird geprüft, wie sich der Fahrrinnenausbau auf die verschiedenen Lebensgemeinschaften auswirkt. Anhand von bereits vorhandenen Daten aus der Literatur oder von Biotopkartierungen erfassen die Experten den Ist-Zustand von Flora und Fauna an der Unter- und Außenelbe. Anschließend prognostizieren sie die Auswirkungen auf die Tier- und Pflanzenwelt während der Bauzeit. Ebenso schätzen die Gutachter die langfristigen Auswirkungen auf die Tier- und Pflanzenwelt ab. Im Fokus stehen dabei sowohl die terrestrischen Lebensgemeinschaften (d.h. an Land lebende Tiere und Pflanzen) als auch die aquatischen Lebensräume, beispielsweise der Fischbestand an der Tideelbe.
Erfasst werden aber auch freischwimmende Kleinstlebewesen (Plankton) wie Kiesel-, Grün- oder Blaualgen sowie Larven oder kleine Ruderfußkrebse. Darüber hinaus stehen Tiere und Pflanzen im Mittelpunkt des Interesses, die am Grund der Elbe leben, wie zum Beispiel Muscheln, Krebse, Würmer oder Algen (Benthos). Eine wichtige Frage lautet hierbei: Welche Auswirkungen haben mögliche ausbaubedingte Sedimentumlagerungen, veränderte Salzgehalte des Wassers oder Strömungsgeschwindigkeiten auf all diese Lebewesen?

Wasser: Die Gutachter untersuchen hinsichtlich der ausbaubedingten Veränderungen sowohl das Grundwasser als auch die Oberflächengewässer. Eine wichtige Grundlage für diese Untersuchungen sind oftmals wiederum die Modellergebnisse der Bundesanstalt für Wasserbau zu den hydrologischen Veränderungen: Ändert sich beispielsweise der Salzgehalt des Wassers? Verschiebt sich mit der Brackwassergrenze die Stelle, an der sich das Salzwasser der Nordsee mit dem Süßwasser der Elbe mischt? Untersucht wird ebenfalls die Wasserbeschaffenheit bzw. der Stoffhaushalt: Ändert sich der Gehalt an Sauerstoff, Nährstoffen oder Schadstoffen während der Bauzeit und wie sieht die Prognose für die Zukunft aus?

Boden: Die Experten bewerten einerseits die direkten Auswirkungen auf den Boden, z.B. durch die Ablagerung des Baggerguts. Betrachtet werden außerdem die indirekten Auswirkungen auf das Schutzgut Boden durch vorhabensbedingte Änderungen der Wasserstände, der Strömung oder des Salzgehaltes. Untersuchungsgebiete sind Böden, die vor dem Deich liegen (Wasserseite). Dabei erfassen die Experten beispielsweise physikalische und chemische Kennwerte sowie die aktuellen Nähr- und Schadstoffgehalte der Böden und sie geben Prognosen darüber ab, wie sich Bodeneigenschaften, Bodenfunktionen und Bodenentwicklung zukünftig verändern werden.

Luft und Klima: Im Gebiet von Hamburg bis zur Außenelbe wird untersucht, inwiefern sich die von Baugeräten und von Schiffen ausgestoßenen Schadstoffe auf die Luftqualität während und nach der Bauzeit auswirken. Im Rahmen der UVU wird darüber hinaus überprüft, ob sich die lokalen Klimabedingungen ändern und sich dadurch beispielsweise im Obst- und Landbau die Reifung von Früchten verschieben könnte.

Die Elbe ist Lebens- und Erholungsraum für die Anwohner. Deshalb prüfen die Experten in der UVU vor allem auch, inwiefern die geplanten Maßnahmen die Gesundheit und Erholung der Menschen im Untersuchungsgebiet beeinflussen könnten. Hier spielen zum einen die möglichen Veränderungen von Lärm- und Luftschadstoffemissionen eine Rolle: Nimmt die Lärmbelastung während und nach der Fahrrinnenanpassung zu? Wie sieht es mit den zu erwartenden Luftschadstoffimmissionen aus? Ergeben sich hier vermehrte Belastungen, z.B. durch Baggergeräte oder durch die Schifffahrt? Zum anderen wird auch die Hochwassersicherheit eingehend betrachtet, wobei hier insbesondere die Wohnungen und die Häuser der elbnahen Anwohner im Blickpunkt stehen.

Ebenfalls unter die Lupe genommen werden geschützte oder schützenswerte Kultur-, Bau- und Bodendenkmäler, historische Kulturlandschaften und Landschaftsteile von besonders charakteristischer Eigenart. Und nicht zuletzt sind auch so genannte "sonstige Sachgüter" Gegenstand der Untersuchung, zu denen zum Beispiel Deiche und andere Hochwasserschutzanlagen, Schleusen, Sperrwerke und Siele, Uferbefestigungen und - böschungen, Kaimauern sowie Hafenanlagen und deren Zufahrten gezählt werden, Gegenstand der Untersuchungen.

Darüber hinaus ist auch das Landschaftsbild ein zu schützendes Gut, das auf Veränderungen durch die Fahrrinnenanpassung hin untersucht wird. Denn das Bundesnaturschutzgesetz fordert die nachhaltige Sicherung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft als Lebensgrundlage des Menschen und als Voraussetzung für seine Erholung in Natur und Landschaft.