| Umweltverträglichkeitsuntersuchung |
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| Die Unterelbe ist trotz vieler menschlicher Eingriffe in der Vergangenheit ein ökologisch wertvoller Lebensraum für viele Tier- und Pflanzenarten. Die wirtschaftlich notwendigen Vertiefungsmaßnahmen der Fahrrinnen müssen daher möglichst umweltschonend umgesetzt werden. Hierzu ist es wichtig, mögliche durch die Fahrrinnenanpassung hervorgerufene Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu ermitteln. Dies geschieht im Rahmen einer - seit 1990 auch für Ausbauvorhaben an Wasserstraßen rechtlich vorgeschriebenen- Umweltverträglichkeitsuntersuchung (UVU).
Die mit der Erarbeitung der UVU beauftragten Gutachter legen dabei ein besonderes Augenmerk auch auf die zahlreichen Schutzgebiete in der Unterelbregion. Neben Landschaftsschutz- und Naturschutzgebieten handelt es sich hierbei auch um zahlreiche nach europäischem Recht geschützte Gebiete. Dabei handelt es sich um Schutzgebiete, die der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie oder der Vogelschutzrichtlinie unterliegen. Diese Areale sind durch natürliche oder naturnahe Lebensräume und gefährdete Pflanzen- und Tierarten gekennzeichnet, deren Schutz in ganz Europa von hoher Bedeutung ist. In einer gesonderten Verträglichkeitsprüfung untersuchen die Gutachter, inwieweit durch den Fahrrinnenausbau die Schutzziele dieser Gebiete betroffen sind.
Im Sinne einer aktiven Umweltvorsorge sind die Ergebnisse der UVU eine unerlässliche Planungshilfe zur Vermeidung und Minderung negativer Umweltfolgen. Die mit der UVU ermittelten nicht vermeidbaren Umweltfolgen dienen als Grundlage für den Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP). Dieser Plan beschreibt Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, die negative Auswirkungen des Bauvorhabens auf Natur und Landschaft kompensieren sollen. Die Grundidee des LBP: Verlorene Werte und Funktionen im Naturhaushalt sollen - möglichst ähnlich und in größtmöglicher Nähe zum Eingriffsort - neu geschaffen werden.
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| Untersuchungsbereiche (Schutzgüter):
Im Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) hat der
Gesetzgeber vorgeschrieben, welche „Schutzgüter“ im Rahmen der UVU zu
untersuchen sind. Dazu zählen: Der Mensch, Flora und Fauna, Boden,
Wasser und Luft, Klima, die Landschaft sowie sonstige Kultur- oder
Sachgüter im Untersuchungsgebiet. Außerdem sind die Wechselwirkungen
zwischen den einzelnen Schutzgütern zu betrachten. Zentrale Grundlage
für die Ermittlung der Ausbaufolgen auf diese Schutzgüter sind die
hydrodynamischen Folgen des Fahrrinnenausbaus. Denn Art und Umfang der
ökologischen Folgen werden im Wesentlichen durch mögliche
ausbaubedingte Veränderungen der Wasserstände, Strömungen, Salzgehalte
oder von Watt- oder Flachwassergebieten bestimmt.
Wie und wo diese Untersuchungen konkret erfolgen müssen, beschreibt ein
Untersuchungsrahmen. Dieser wird zunächst von den Trägern des Vorhabens
vorgeschlagen und in so genannten Scoping-Terminen mit Vertretern der
beteiligten Länder sowie der Umweltverbände erörtert. Anschließend
legen die zuständigen Planfeststellungsbehörden (Wasser- und
Schifffahrtsdirektion Nord und Hamburger Behörde für Wirtschaft und
Arbeit) den Untersuchungsrahmen fest.
Vorgehensweise:
Die Gutachter erfassen – auf Grundlage des Untersuchungsrahmens –
zunächst den derzeitigen Zustand des jeweiligen Schutzgutes, danach
geben sie Prognosen zu den Auswirkungen des Vorhabens ab – und zwar
sowohl für den Zeitraum während des Ausbaus als auch für die Zeit
danach. Folgende Institutionen, Firmen und Gutachtergemeinschaften führen die geplanten Untersuchungen durch:
1. Bundesanstalt für Wasserbau, Dienststelle Hamburg: Hydrodynamische Auswirkungen
2. Gutachtergemeinschaft IMS/IBL: Umweltverträglichkeitsuntersuchung, FFH-Verträglichkeitsuntersuchung, Landschaftspflegerischer Begleitplan
3. Institut für Bodenkunde der Universität Hamburg: Auswirkungen auf das Schutzgut Boden und Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser durch Schadstofffreisetzungen aus Sedimenten
4. BWS: Auswirkungen auf das Schutzgut Grundwasser
5. Büro für biologische Bestandsaufnahmen: Erfassung des Ist-Zustands der terrestrischen Lebensgemeinschaften
6. Dr. Voigt-Consulting: Fischereiwirtschaftliches Gutachten
Untersuchungsgebiet:
Betrachtet wird das Gebiet der Tideelbe von der seeseitigen
Ausbaugrenze in der Außenelbe bei Scharhörn bis zum Wehr Geesthacht.
Die Deichlinie begrenzt das Untersuchungsgebiet seitlich. Darüber
hinaus umfasst das Untersuchungsgebiet Seitengewässer und Nebenflüsse
der Elbe, soweit hier durch den Ausbau hydrologische Veränderungen
möglich sind.
Grundsätzlich werden alle Standorte berücksichtigt, in denen direkte
Auswirkungen durch den Ausbau zu erwarten sind, zum Beispiel Flächen,
auf denen Ausbaubaggerungen oder Baggergutablagerungen vorgesehen sind.
Darüber hinaus betrachten die Gutachter auch Gebiete, in denen
indirekte (d.h. hydrologische oder morphologische) Auswirkungen wie
ausbaubedingte Änderungen des Wasserstands, der Strömung oder des
Salzgehalts zu erwarten sind. |
Hydrologie und Morphologie sind keine Schutzgüter im Sinne der
Umweltgesetzgebung. Dennoch ist es wichtig zu ermitteln, wie sich durch
den Ausbau der Elbe so zentrale Parameter wie Tidewasserstände,
Strömung, Salzgehalt, Transport der Sedimente oder Form und Gestalt der
Elbe sowie der angrenzenden Lebensräume verändern. Nur wenn bekannt
ist, wie diese Faktoren beeinflusst werden, lassen sich Aussagen
darüber treffen, wie der Fahrrinnenausbau beispielsweise auf ufernahe
Lebensräume der Tiere und Pflanzen wirkt. Und nur wenn man weiß, ob und
wie sich die Höhen der Sturmfluten ändern, kann bestimmt werden, welche
Folgen dies für die Deiche und für die hinter ihnen lebenden Menschen
haben kann. Folgende Bereiche werden im Rahmen der UVU von der
Bundesanstalt für Wasserbau, Dienststelle Hamburg, unter die Lupe
genommen:
Tidedynamik einschließlich Salztransport:
Hierbei ermitteln Experten mit Hilfe modernster Modelltechnik, wie sich
der Ausbau auf den Ablauf des Tidegeschehens in der Elbe und ihren
Nebenflüssen auswirkt. Ändern sich beispielsweise die Höhen des
Tideniedrigwassers und des Tidehochwassers, die Dauer von Ebbe und Flut
oder der Salzgehalt des Wassers? Inwieweit verändern sich die
Strömungsverhältnisse?
Sturmflutwasserstände: Bei diesen Untersuchungen ermitteln Experten, ob sich ausbaubedingt
Sturmflutkenngrößen wie Scheitelwasserstände, Verweilzeiten von
Wasserständen oder Sturmflutlaufzeiten ändern. Die Ergebnisse dienen
als Basis, um mögliche Auswirkungen auf den Hochwasserschutz an der
Elbe zu beurteilen.
Schiffserzeugte Belastungen, Seegang: Von Schiffen erzeugte Belastungen oder vom Wind erzeugter Seegang
tragen zur Belastung der Ufer bei und können dort vermehrt Sedimente
abtragen. Für ausgewählte Schiffstypen wird auf der Basis
physikalischer Modelle und vorhandener Untersuchungen aus der Natur
eruiert, inwieweit sich schiffserzeugte Belastungen durch den
Fahrrinnenausbau verändern und möglicherweise Uferbereiche, Deckwerke
oder Hafenanlagen beeinträchtigen können. Die möglichen Auswirkungen
auf die Uferbereiche sind auch in die Untersuchungen zur
Deichsicherheit einzubeziehen
Morphologische Veränderungen: Uferabbruch und Ablagerung der sich im Wasser befindlichen Sedimente
sind natürliche Erscheinungen in jedem Fluss und verändern so ständig
die Gestalt der Ströme. Im Rahmen der UVU untersuchen die Experten
beispielsweise, wie sich der Fahrrinnenausbau langfristig auf die
Verteilung von Watt- und Flachwasserzonen in der Elbe auswirkt und ob
beispielsweise Nebenarme, Hafeneinfahrten und Hafenbecken verstärkt
verschlicken könnten.
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In der naturnahen Flussuferlandschaft rund um die Unterelbe finden sich vielfältige Lebensräume für etliche Tier- und Pflanzenarten. Innerhalb der Umweltverträglichkeitsuntersuchung wird geprüft, wie sich der Fahrrinnenausbau auf die verschiedenen Lebensgemeinschaften auswirkt. Anhand von bereits vorhandenen Daten aus der Literatur oder von Biotopkartierungen erfassen die Experten den Ist-Zustand von Flora und Fauna an der Unter- und Außenelbe. Anschließend prognostizieren sie die Auswirkungen auf die Tier- und Pflanzenwelt während der Bauzeit. Ebenso schätzen die Gutachter die langfristigen Auswirkungen auf die Tier- und Pflanzenwelt ab. Im Fokus stehen dabei sowohl die terrestrischen Lebensgemeinschaften (d.h. an Land lebende Tiere und Pflanzen) als auch die aquatischen Lebensräume, beispielsweise der Fischbestand an der Tideelbe. Erfasst werden aber auch freischwimmende Kleinstlebewesen (Plankton) wie Kiesel-, Grün- oder Blaualgen sowie Larven oder kleine Ruderfußkrebse. Darüber hinaus stehen Tiere und Pflanzen im Mittelpunkt des Interesses, die am Grund der Elbe leben, wie zum Beispiel Muscheln, Krebse, Würmer oder Algen (Benthos). Eine wichtige Frage lautet hierbei: Welche Auswirkungen haben mögliche ausbaubedingte Sedimentumlagerungen, veränderte Salzgehalte des Wassers oder Strömungsgeschwindigkeiten auf all diese Lebewesen?
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Wasser: Die Gutachter untersuchen hinsichtlich der ausbaubedingten
Veränderungen sowohl das Grundwasser als auch die Oberflächengewässer.
Eine wichtige Grundlage für diese Untersuchungen sind oftmals wiederum
die Modellergebnisse der Bundesanstalt für Wasserbau zu den
hydrologischen Veränderungen: Ändert sich beispielsweise der Salzgehalt
des Wassers? Verschiebt sich mit der Brackwassergrenze die Stelle, an
der sich das Salzwasser der Nordsee mit dem Süßwasser der Elbe mischt?
Untersucht wird ebenfalls die Wasserbeschaffenheit bzw. der
Stoffhaushalt: Ändert sich der Gehalt an Sauerstoff, Nährstoffen oder
Schadstoffen während der Bauzeit und wie sieht die Prognose für die
Zukunft aus?
Boden: Die Experten bewerten einerseits die direkten Auswirkungen auf den
Boden, z.B. durch die Ablagerung des Baggerguts. Betrachtet werden
außerdem die indirekten Auswirkungen auf das Schutzgut Boden durch
vorhabensbedingte Änderungen der Wasserstände, der Strömung oder des
Salzgehaltes. Untersuchungsgebiete sind Böden, die vor dem Deich liegen
(Wasserseite). Dabei erfassen die Experten beispielsweise physikalische
und chemische Kennwerte sowie die aktuellen Nähr- und Schadstoffgehalte
der Böden und sie geben Prognosen darüber ab, wie sich
Bodeneigenschaften, Bodenfunktionen und Bodenentwicklung zukünftig
verändern werden.
Luft und Klima: Im Gebiet von Hamburg bis zur Außenelbe wird untersucht, inwiefern sich
die von Baugeräten und von Schiffen ausgestoßenen Schadstoffe auf die
Luftqualität während und nach der Bauzeit auswirken. Im Rahmen der UVU
wird darüber hinaus überprüft, ob sich die lokalen Klimabedingungen
ändern und sich dadurch beispielsweise im Obst- und Landbau die Reifung
von Früchten verschieben könnte. |
Die Elbe ist Lebens- und Erholungsraum für die Anwohner. Deshalb prüfen die Experten in der UVU vor allem auch, inwiefern die geplanten Maßnahmen die Gesundheit und Erholung der Menschen im Untersuchungsgebiet beeinflussen könnten. Hier spielen zum einen die möglichen Veränderungen von Lärm- und Luftschadstoffemissionen eine Rolle: Nimmt die Lärmbelastung während und nach der Fahrrinnenanpassung zu? Wie sieht es mit den zu erwartenden Luftschadstoffimmissionen aus? Ergeben sich hier vermehrte Belastungen, z.B. durch Baggergeräte oder durch die Schifffahrt? Zum anderen wird auch die Hochwassersicherheit eingehend betrachtet, wobei hier insbesondere die Wohnungen und die Häuser der elbnahen Anwohner im Blickpunkt stehen.
Ebenfalls unter die Lupe genommen werden geschützte oder schützenswerte Kultur-, Bau- und Bodendenkmäler, historische Kulturlandschaften und Landschaftsteile von besonders charakteristischer Eigenart. Und nicht zuletzt sind auch so genannte "sonstige Sachgüter" Gegenstand der Untersuchung, zu denen zum Beispiel Deiche und andere Hochwasserschutzanlagen, Schleusen, Sperrwerke und Siele, Uferbefestigungen und - böschungen, Kaimauern sowie Hafenanlagen und deren Zufahrten gezählt werden, Gegenstand der Untersuchungen.
Darüber hinaus ist auch das Landschaftsbild ein zu schützendes Gut, das auf Veränderungen durch die Fahrrinnenanpassung hin untersucht wird. Denn das Bundesnaturschutzgesetz fordert die nachhaltige Sicherung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft als Lebensgrundlage des Menschen und als Voraussetzung für seine Erholung in Natur und Landschaft.
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