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Die Elbe ist eine Bundeswasserstraße. Ihr Ausbau und ihre Unterhaltung sind daher Aufgabe der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, die zum Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung gehört. Nur auf Hamburger Staatsgebiet sind diese Aufgaben an die Freie und Hansestadt Hamburg delegiert. Auch für die Planung und Realisierung des Ausbaus von Unter- und Außenelbe sind daher beide Behörden zuständig.
Zuständigkeiten im Bereich Unter- und Außenelbe
Der Ausbau von Unter- und Außenelbe berührt verschiedenste Interessen. Um für den Ausbau eine sowohl wirtschaftlich als auch ökologisch optimale Lösung zu finden, bedarf es einer intensiven Planung: Zunächst muss der Bedarf eines Ausbaus ausführlich nachgewiesen werden. Außerdem wird das Ausbaukonzept festgelegt und die Ausbaufolgen werden detailliert untersucht. Aufgrund der Ergebnisse der Untersuchungen werden die ökologischen Ausgleichsmaßnahmen geplant. Bei der Planung wird darauf geachtet, dass durch den Fahrrinnenausbau die Deichsicherheit in keiner Weise gefährdet wird. Zugleich werden nur die Maßnahmen ergriffen, die einen ökologisch sensiblen und bedarfsgerechten Ausbau gewährleisten. Sämtliche Planungen und Untersuchungen werden in einem ausführlichen Genehmigungsverfahren diskutiert und das Verfahren daraufhin geprüft, ob es rechtlich zulässig ist.
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