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Da sowohl der Bund als auch Hamburg für die Elbe zuständig sind, müssen zwei Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden.
Zu Beginn der Verfahren wird die Detailplanung des Ausbaus nach vorheriger Bekanntgabe für einen Monat öffentlich ausgelegt. So können sich die Bürgerinnen und Bürger sowie Verbände und staatliche Stellen, wie gesetzlich vorgeschrieben, ausführlich über die Planungen informieren und sich zu den Ausbaumaßnahmen äußern. Im Rahmen einer öffentlichen Anhörung erhalten die Beteiligten darüber hinaus die Chance, Fragen und Bedenken zum Planungskonzept vorzutragen und zu erörtern. In einem intensiven Prüfungs- und Abwägungsprozess erarbeiten die Genehmigungsbehörden den Entwurf des Planfeststellungsbeschlusses. Dieser wird den Landesregierungen Niedersachsens, Schleswig-Holsteins und Hamburgs zur Erteilung des Einvernehmens vorgelegt. Ist dieser Plan unter Berücksichtigung der in der Anhörung diskutierten Punkte genehmigt, wird er erneut zwei Wochen öffentlich ausgelegt. Der Plan ist bestandskräftig, wenn innerhalb von einem Monat nach Ende der Auslegungsfrist niemand Klage erhebt. Der Ausbau wird dann nach den Vorgaben des Planfeststellungsbeschlusses vorgenommen.
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