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Genehmigung
Die Freie und Hansestadt Hamburg hat den Fahrrinnenausbau bereits im Februar 2002 beantragt. Um die an der Unter- und Außenelbe vertretenen Interessen und Belange prüfen und einbinden zu können, durchläuft die Planung zum Fahrrinnenausbau ein mehrstufiges Genehmigungsverfahren, das die so genannte Voruntersuchung, Hauptuntersuchung und Planfeststellung umfasst.
Schematische Darstellung der Planungsschritte bis zum Beginn des Ausbaus von Unter- und Außenelbe.
Bevor ein Projekt wie der Ausbau der Elbe in den Bundesverkehrswegeplan aufgenommen wird, sind eine Reihe Voruntersuchungen durchzuführen.

Mit Hilfe modernster computergestützter Flussmodelle werden die hydrologischen Auswirkungen der verschiedenen Ausbauvarianten analysiert. Dabei ist es möglich, Änderungen der Wasserstände, Strömungen und Salzgehalte für verschiedene Tideverhältnisse und für jede beliebige Stelle sehr genau festzustellen. Auf Basis dieser Untersuchung kann die ökologisch sinnvollste Variante ermittelt und eine Umweltrisikoabschätzung vorgenommen werden. Neben der hydrologischen Analyse wird die volkswirtschaftliche Rentabilität durch eine Nutzen-Kosten-Untersuchung festgestellt.

Die Voruntersuchung wurde bereits Anfang 2004 abgeschlossen. Sie untersuchte die prinzipielle Durchführbarkeit der Maßnahme und wurde von der Hamburger Behörde für Wirtschaft und Arbeit, vertreten durch das Amt Strom- und Hafenbau sowie der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes vorgenommen. Angesichts des positiven Ergebnisses der Voruntersuchung hat das Bundesministeriums für Verkehr-, Bau- und Wohnungswesen in Umsetzung des Bundeskabinetts-Beschlusses vom 15.09.2004 für die Maßnahme "Fahrrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe" den uneingeschränkten Planungsauftrag für die Hauptuntersuchung erteilt.     

Die Hauptuntersuchung dient zur Erstellung der eigentlichen Planungsunterlagen für den Antrag zum Planfeststellungsverfahren. Im Zuge dieser Untersuchung erfolgt eine technische Detailplanung des Ausbaus. Darüber hinaus wird eine umfassende Umweltverträglichkeitsuntersuchung vorgenommen, um die Folgen des Ausbaus unter anderem auf die hydrologischen und ökologischen Verhältnisse zu untersuchen und zu bewerten. Ökologische Ausgleichsmaßnahmen werden in einem Landschaftspflegerischen Begleitplan dargestellt. Ziel der Planung ist es, mit dem Fahrrinnenausbau nicht nur den Erfordernissen der Schifffahrt, sondern auch allen anderen Belangen gerecht zu werden. Daher wird schon während der Planung mit den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern, Verbänden und Behörden ein offener Dialog geführt.

Die Ergebnisse der Hauptuntersuchung liegen seit Sommer 2006 vor. Daran anschliessend haben die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes und die Hamburg Port Authority mit ihrer Einreichung bei den Genehmigungsbehörden den Beginn der Planfeststellungsverfahren beantragt.