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8.   

Die Fahrrinnenanpassung ist hochwasserneutral.

Mit Computerprogrammen lässt sich das Flussbett vor und nach Ausbau darstellen und errechnen, wie sich Sturmflutwasserstände durch den Fahrrinnenausbau verändern werden. Dieser Rechengang wurde für einige herausragende historische Sturmfluten (1976; 1994; 1999) durchgeführt, außerdem für die besonders extreme und noch nie eingetretene Bemessungssturmflut, die für die Bemessung der Deichhöhe maßgeblich ist.

Das Ergebnis der Untersuchungen: Die ausbaubedingten Veränderungen fallen so gering aus, dass sie in der Natur nicht mehr beobachtbar oder messbar wären. Die Sturmflutscheitel werden nach der Vertiefungsmaßnahme lediglich um bis zu max. 1,0 cm höher bzw. 1,8 cm niedriger ausfallen als vorher.

Ebenso gering sind die Auswirkungen der Vertiefungsmaßnahme auf die Dauer hoher Wasserstände (die sich um weniger als ± 5 Minuten verändert) und die Flut- und Ebbstromgeschwindigkeiten (die sich um weniger als ± 10 cm/s verändern).

Diese Ergebnisse führen zu der Bewertung, dass die geplante Fahrrinnenanpassung hochwasserneutral ist. Ihre möglichen, äußerst geringen sturmflutverstärkenden Effekte sind für die Deichbemessung unerheblich. Die eigentlichen Herausforderungen für den norddeutschen Hochwasserschutz entstehen durch die um ein Vielfaches stärkeren klimabedingten Wasserstandsveränderungen.


9.   

In keinem Fall kommt es zu einer Beeinträchtigung der Standsicherheit und der Schutzwirkung der Deiche.

Über Jahrzehnte ändern Sturmfluten ihr Tempo, ihre Höhe, ihr Ablaufverhalten und ihre Häufigkeit. Die Überprüfung und ggf. Anpassung der Hochwasserschutzanlagen ist Aufgabe der Länder. Die drei Bundesländer an Nordsee und Unterelbe, Schleswig-Holstein, Hamburg und Niedersachsen, ertüchtigen ihre Deiche und sonstigen Hochwasserschutzanlagen laufend und anhand langfristig angelegter Programme. Diese Praxis gründet sich seit 1988 auf gemeinsam erarbeitete Erkenntnisse und Prognosen über die gegenwärtig und auf mittlere Sicht zu erwartenden Sturmflutwasserstände an der Küste und an den Ufern der Tideelbe.

Bei einer vorschriftsmäßigen Bemessung, Ausführung und Unterhaltung der Deiche kann es nicht zu Beeinträchtigungen ihrer baulichen Qualität und Schutzwirkung durch Wellen oder Erosion kommen.

Die in der Vergangenheit an einigen niedersächsischen Deichabschnitten beobachteten Deichsackungen hatten ihre Ursache in baulichen Mängeln. Dies wurde durch Gutachten, die das Land Niedersachsen in Auftrag gab, nachgewiesen. Deichschäden, die sich in irgendeiner Weise mit den vergangenen Fahrrinnenanpassungen in Verbindung bringen ließen, gibt es nicht. Deichschäden, die ihre Ursache in den geplanten Ausbaumaßnahmen finden würden, können ausgeschlossen werden.


10.   

Belastungen von Deckwerken, die durch den Verkehr größerer Schiffe entstehen, können durch angepasste Unterhaltungsmaßnahmen sicher ausgeglichen werden.

An einigen Abschnitten entlang der Elbe können nach dem Ausbau am Deckwerk höhere Wellen und damit geringfügig stärkere Belastungen auftreten. Das kann die Bau- und Unterhaltungskosten des Deckwerkes beeinflussen, hat aber keine direkten Auswirkungen auf die Deichsicherheit.

Auf eine höhere Belastung des Deckwerks gibt es gestufte Antworten. Man kann zunächst die üblichen Instandsetzungsarbeiten in kürzeren Intervallen vornehmen. Wenn dies nicht reicht, sollte die bauliche Auslegung des Deckwerks geprüft und ggf. den höheren Belastungen angepasst werden. Dies geschieht üblicherweise durch die Wahl größerer oder schwererer Steine oder durch ihre Verklammerung.

Im Planfeststellungsverfahren wird die Verteilung der anfallenden Kosten so geregelt, dass unzumutbare Belastungen von Dritten nicht entstehen.


Sicherer Hochwasserschutz
Entlang der Elbe sind Hochwasserschutz und Schutz vor Schiffswellen sicher gewährleistet – auch nach der Fahrrinnenanpassung.