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8.
Die Fahrrinnenanpassung ist hochwasserneutral.
Mit Computerprogrammen lässt sich das Flussbett vor und nach Ausbau
darstellen und errechnen, wie sich Sturmflutwasserstände durch den
Fahrrinnenausbau verändern werden. Dieser Rechengang wurde für einige
herausragende historische Sturmfluten (1976; 1994; 1999) durchgeführt,
außerdem für die besonders extreme und noch nie eingetretene
Bemessungssturmflut, die für die Bemessung der Deichhöhe maßgeblich
ist.
Das Ergebnis der Untersuchungen: Die ausbaubedingten Veränderungen fallen so gering aus, dass sie in der Natur nicht mehr beobachtbar oder messbar wären. Die
Sturmflutscheitel werden nach der Vertiefungsmaßnahme lediglich um bis
zu max. 1,0 cm höher bzw. 1,8 cm niedriger ausfallen als vorher.
Ebenso gering sind die Auswirkungen der Vertiefungsmaßnahme auf die
Dauer hoher Wasserstände (die sich um weniger als ± 5 Minuten
verändert) und die Flut- und Ebbstromgeschwindigkeiten (die sich um
weniger als ± 10 cm/s verändern).
Diese Ergebnisse führen zu der Bewertung, dass die geplante
Fahrrinnenanpassung hochwasserneutral ist. Ihre möglichen, äußerst
geringen sturmflutverstärkenden Effekte sind für die Deichbemessung
unerheblich. Die eigentlichen Herausforderungen für den norddeutschen
Hochwasserschutz entstehen durch die um ein Vielfaches stärkeren
klimabedingten Wasserstandsveränderungen.
9.
In keinem Fall kommt es zu einer Beeinträchtigung der Standsicherheit und der Schutzwirkung der Deiche.
Über Jahrzehnte ändern Sturmfluten ihr Tempo, ihre Höhe, ihr
Ablaufverhalten und ihre Häufigkeit. Die Überprüfung und ggf. Anpassung
der Hochwasserschutzanlagen ist Aufgabe der Länder. Die drei
Bundesländer an Nordsee und Unterelbe, Schleswig-Holstein, Hamburg und
Niedersachsen, ertüchtigen ihre Deiche und sonstigen
Hochwasserschutzanlagen laufend und anhand langfristig angelegter
Programme. Diese Praxis gründet sich seit 1988 auf gemeinsam
erarbeitete Erkenntnisse und Prognosen über die gegenwärtig und auf
mittlere Sicht zu erwartenden Sturmflutwasserstände an der Küste und an
den Ufern der Tideelbe.
Bei einer vorschriftsmäßigen Bemessung, Ausführung und Unterhaltung der
Deiche kann es nicht zu Beeinträchtigungen ihrer baulichen Qualität und
Schutzwirkung durch Wellen oder Erosion kommen.
Die in der Vergangenheit an einigen niedersächsischen Deichabschnitten
beobachteten Deichsackungen hatten ihre Ursache in baulichen Mängeln.
Dies wurde durch Gutachten, die das Land Niedersachsen in Auftrag gab,
nachgewiesen. Deichschäden, die sich in irgendeiner Weise mit den
vergangenen Fahrrinnenanpassungen in Verbindung bringen ließen, gibt es
nicht. Deichschäden, die ihre Ursache in den geplanten Ausbaumaßnahmen
finden würden, können ausgeschlossen werden.
10.
Belastungen von Deckwerken, die durch den
Verkehr größerer Schiffe entstehen, können durch angepasste
Unterhaltungsmaßnahmen sicher ausgeglichen werden.
An einigen Abschnitten entlang der Elbe können nach dem Ausbau
am Deckwerk höhere Wellen und damit geringfügig stärkere Belastungen
auftreten. Das kann die Bau- und Unterhaltungskosten des Deckwerkes
beeinflussen, hat aber keine direkten Auswirkungen auf die
Deichsicherheit.
Auf eine höhere Belastung des Deckwerks gibt es gestufte Antworten. Man
kann zunächst die üblichen Instandsetzungsarbeiten in kürzeren
Intervallen vornehmen. Wenn dies nicht reicht, sollte die bauliche
Auslegung des Deckwerks geprüft und ggf. den höheren Belastungen
angepasst werden. Dies geschieht üblicherweise durch die Wahl größerer
oder schwererer Steine oder durch ihre Verklammerung.
Im Planfeststellungsverfahren wird die Verteilung der anfallenden
Kosten so geregelt, dass unzumutbare Belastungen von Dritten nicht
entstehen.
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